Haus- und Wohnungsschutzbrief - Mann im Bademantel vor Haustür

Günstiges Rundum-Sorglospaket

  • optimale Ergänzung zur Hausratversicherung
  • nur 2,00 Euro Extrakosten pro Monat
  • vielfältige Leistungen: Schlüsseldienst, Installateur-Service u. v. m.
© Andrey Popov - Adobe Stock

Haus- und Wohnungsschutzbrief: Ihre Garantie für sorgenfreies Wohnen

Der perfekte Hausmeisterservice für nur zwei Euro im Monat. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief, den Sie ergänzend zur Hausratversicherung abschließen können, sind Sie bestens gerüstet, z. B. wenn die Heizung streikt oder Sie sich ausgesperrt haben.

Wie schließe ich den Haus- und Wohnungsschutzbrief ab?

Wenn im Haushalt etwas kaputt geht, ist schnelle Hilfe gefragt. Ob kaputte Heizung oder Stromausfall, hier kommen wir ins Spiel. Wir vermitteln Ihnen ohne lange Wartezeiten den passenden Experten, der Ihr Problem löst. Ein Anruf genügt.

Den Haus- und Wohnungsschutzbrief können Sie als Ergänzung zur Hausratversicherung für Ihre Erstwohnung einschließen.

Die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbrief im Überblick

Unser Service

Im Notfall können Sie sich rund um die Uhr unter der 0221 757-2979 an die 24-Stunden-Notrufhilfe der ROLAND Assistance wenden. Sie erhalten dann telefonisch alle weiteren Informationen. Die erforderlichen Handwerker werden direkt von unserem Partner ROLAND Assistance beauftragt. Wir übernehmen pro Versicherungsjahr Kosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Thema Haus- und Wohnungsschutzbrief.

Falls Sie die Notrufnummer im konkreten Schadenfall nicht zur Hand haben, können Sie auch im Service Center der DEVK Zentrale anrufen und sich mit der Notrufnummer verbinden lassen. Möglicherweise werden Sie auch die Nummer der DEVK gerade nicht greifbar haben. Diese ist aber zur Not über die Auskunft zu bekommen.

Keinesfalls sollten Sie einen Dienstleister in Eigenregie beauftragen, da die Kosten dann nicht übernommen werden können.

ROLAND Assistance rechnet direkt mit den Handwerkern ab, max. in Höhe der Entschädigungsgrenze. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Sollte die Entschädigungsgrenze nicht ausreichen oder wird die Jahreshöchstentschädigung überschritten, können Sie den Dienstleister mit weitergehenden Dienstleistungen beauftragen. In diesem Fall stellt Ihnen der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung.

Für die Schadenregulierung erforderliche Unterlagen können per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: frontoffice "at" roland-assistance.de

Downloads zum Haus- und Wohnungsschutzbrief